Rechtsgebiete
Erbrecht
Wir beraten und vertreten Erben, Erblasser, Pflichtteilsberechtigte, Vermächtnisnehmer und sonstige Beteiligte in allen Fragen des Erbrechts. Unter anderem helfen wir Ihnen bei:
- Rechtsberatung zum Thema Erbe und Testamentsgestaltung
- Gestaltung von Verträgen über den Unterhalt bis zum Tod
- Vertretung von Erben und anderen beteiligten Personen im Nachlassverfahren vor den zuständigen Amtsgerichten bzw. Notaren
- Antragstellung für die Erstellung einer Todesurkunde
- Einleitung des Nachlassverfahrens
- Aufteilung des Nachlassvermögens nach der Rechtskräftigkeit des Nachlassbeschlusses
- Erbteilübertragung
- Erbteilverzicht
- Auskunftsansprüche
- Streitverfahren zwischen Erben und anderen Parteien (beispielsweise über das Nachlassvermögen, Zurückforderung geleisteter Schenkungen, Pflichtteilsforderungen, Erbausschlagung oder Nichtigkeit eines Testaments)