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Rechtsgebiete

Erbrecht

Wir beraten und vertreten Erben, Erblasser, Pflichtteilsberechtigte, Vermächtnisnehmer und sonstige Beteiligte in allen Fragen des Erbrechts. Unter anderem helfen wir Ihnen bei:

  • Rechtsberatung zum Thema Erbe und Testamentsgestaltung
  • Gestaltung von Verträgen über den Unterhalt bis zum Tod
  • Vertretung von Erben und anderen beteiligten Personen im Nachlassverfahren vor den zuständigen Amtsgerichten bzw. Notaren
  • Antragstellung für die Erstellung einer Todesurkunde
  • Einleitung des Nachlassverfahrens
  • Aufteilung des Nachlassvermögens nach der Rechtskräftigkeit des Nachlassbeschlusses
  • Erbteilübertragung
  • Erbteilverzicht
  • Auskunftsansprüche
  • Streitverfahren zwischen Erben und anderen Parteien (beispielsweise über das Nachlassvermögen, Zurückforderung geleisteter Schenkungen, Pflichtteilsforderungen, Erbausschlagung oder Nichtigkeit eines Testaments)