Rechtsgebiete
Gesellschaftsrecht
In Kroatien wird das Gesellschaftsrecht durch das Gesetz über Handelsgesellschaften geregelt, welches dem deutschen und österreichischen Gesellschaftsrecht sehr ähnlich ist. Bedingt dadurch, dass das Gesetz über Handelsgesellschaften weitestgehend dem EU- Gesellschaftsrecht angepasst wurde, können in Kroatien Unternehmensgründungen und Gesellschaftsänderungen aus dem deutschsprachigen Raum sehr schnell und bequem geregelt werden.
Als Experten in der Vertretung ausländischer Unternehmen in Kroatien beraten wir Sie kompetent bei allen Anliegen des Gesellschaftsrechts und bei Unternehmensgründungen:
- Umfassende Rechtsberatung und Vertretung bei der Gründung einer Handelsgesellschaft
- Vertretung von Unternehmen und Gesellschaften in gerichtlichen sowie außergerichtlichen Verfahren
- Rechtliche Unterstützung der Geschäftsführung, von Vorständen und anderer Gesellschaftsorgane (beispielsweise Vorstandsbestellung, Erteilung einer Prokura, Änderung des Firmensitzes, Änderung des Gesellschaftsvertrags oder der Gründungserklärung)
- Vorbereitung und Durchführung von Gesellschaftsversammlungen
- Gestaltung und Überprüfung von gesellschaftsrechtlichen Verträgen
- Steuerrechtliche Beratung
- Beratung und Begleitung bei gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen
- Beratung und Vertretung im Liquidations- und Konkursverfahren